StartseiteWissenRAG unter dem Schweizer nDSG
Wissen / Compliance

RAG unter dem Schweizer nDSG

Retrieval-Augmented Generation konform zum revidierten Schweizer Datenschutzgesetz (nDSG) betreiben: Grundsätze, Auslandsbekanntgabe, technische Massnahmen und eine praktische Checkliste.

Zuletzt aktualisiert: 2026-07-28

Das revidierte Schweizer Datenschutzgesetz (nDSG; französisch nLPD, englisch nFADP) gilt seit dem 1. September 2023 und regelt jede Bearbeitung von Personendaten durch private Unternehmen und Bundesorgane. Ein RAG-System, das HR-Akten, Kundendossiers, Schadenakten oder Korrespondenz ingestiert, bearbeitet Personendaten — und der klassische Fehler ist, diese Daten ohne rechtmässige Grundlage an eine ausländische Cloud-KI zu schicken.

Wo RAG das nDSG berührt

  • Bearbeitungsgrundsätze (Art. 6). Verhältnismässigkeit und Zweckbindung gelten für das, was Sie ingestieren: Indexieren Sie, was Benutzer abfragen müssen — nicht alles, was Sie könnten.
  • Bekanntgabe ins Ausland (Art. 16–17). Dokumente oder Embeddings an einen Anbieter im Ausland zu schicken ist eine Bekanntgabe. Sie verlangt ein Land mit angemessenem Schutz oder Garantien — und die CLOUD-Act-Exposition verkompliziert beides. Bleibt die ganze Pipeline in der Schweiz, stellt sich die Frage nicht.
  • Datensicherheit (Art. 8). Verschlüsselung at rest und in transit, Zugriffskontrolle und Logging müssen der Sensibilität des Korpus entsprechen — bei besonders schützenswerten Daten (Gesundheit, Rechtsakten) liegt die Latte hoch.
  • Auskunfts- und Löschrechte (Art. 25 ff.). Sie müssen die Daten einer Person finden und löschen können — inklusive Chunks, Vektoren und Graph-Einträgen.

Technische Massnahmen, die das Gesetz erfüllen

nDSG-AnforderungTechnische Antwort in SovraRAG
Datensicherheit (Art. 8)AES-256-GCM-Envelope-Verschlüsselung pro Mandant, vor dem Speichern; TLS in transit; operator-blindes Design
Keine unrechtmässige AuslandsbekanntgabeInferenz, Vektoren, Archiv und Backups ausschliesslich in Schweizer Rechenzentren
Rechenschaft & AuditierbarkeitVollständige Query- und Audit-Logs, konfigurierbare Aufbewahrung
LöschrechteLöschung auf Dokumentebene kaskadiert zu Chunks, Vektoren und Graph-Einträgen
ZugriffsbegrenzungDokumentgenaue ACLs, durchgesetzt auf der Retrieval-Ebene

Praktische Checkliste vor dem RAG-Rollout

  • Korpus klassifizieren: enthält er Personendaten oder besonders schützenswerte Daten?
  • Jeden Subprozessor in der Pipeline kartieren — inklusive Embedding- und Reranking-APIs, die gern vergessen gehen.
  • Prüfen, wo die Inferenz läuft und unter welcher Jurisdiktion der Betreiber inkorporiert ist.
  • Mandantenspezifische Verschlüsselung verlangen und fragen, wer technisch entschlüsseln kann.
  • Den Löschpfad vor dem Go-live Ende-zu-Ende testen.

Dieser Artikel ist allgemeine Information, keine Rechtsberatung.

Sehen Sie es mit Ihren eigenen Dokumenten

Erhalten Sie eine geführte Demo und einen Proof of Concept mit Ihrem Korpus — auf Schweizer Infrastruktur ab Tag eins.