Das revidierte Schweizer Datenschutzgesetz (nDSG; französisch nLPD, englisch nFADP) gilt seit dem 1. September 2023 und regelt jede Bearbeitung von Personendaten durch private Unternehmen und Bundesorgane. Ein RAG-System, das HR-Akten, Kundendossiers, Schadenakten oder Korrespondenz ingestiert, bearbeitet Personendaten — und der klassische Fehler ist, diese Daten ohne rechtmässige Grundlage an eine ausländische Cloud-KI zu schicken.
Wo RAG das nDSG berührt
- Bearbeitungsgrundsätze (Art. 6). Verhältnismässigkeit und Zweckbindung gelten für das, was Sie ingestieren: Indexieren Sie, was Benutzer abfragen müssen — nicht alles, was Sie könnten.
- Bekanntgabe ins Ausland (Art. 16–17). Dokumente oder Embeddings an einen Anbieter im Ausland zu schicken ist eine Bekanntgabe. Sie verlangt ein Land mit angemessenem Schutz oder Garantien — und die CLOUD-Act-Exposition verkompliziert beides. Bleibt die ganze Pipeline in der Schweiz, stellt sich die Frage nicht.
- Datensicherheit (Art. 8). Verschlüsselung at rest und in transit, Zugriffskontrolle und Logging müssen der Sensibilität des Korpus entsprechen — bei besonders schützenswerten Daten (Gesundheit, Rechtsakten) liegt die Latte hoch.
- Auskunfts- und Löschrechte (Art. 25 ff.). Sie müssen die Daten einer Person finden und löschen können — inklusive Chunks, Vektoren und Graph-Einträgen.
Technische Massnahmen, die das Gesetz erfüllen
| nDSG-Anforderung | Technische Antwort in SovraRAG |
|---|---|
| Datensicherheit (Art. 8) | AES-256-GCM-Envelope-Verschlüsselung pro Mandant, vor dem Speichern; TLS in transit; operator-blindes Design |
| Keine unrechtmässige Auslandsbekanntgabe | Inferenz, Vektoren, Archiv und Backups ausschliesslich in Schweizer Rechenzentren |
| Rechenschaft & Auditierbarkeit | Vollständige Query- und Audit-Logs, konfigurierbare Aufbewahrung |
| Löschrechte | Löschung auf Dokumentebene kaskadiert zu Chunks, Vektoren und Graph-Einträgen |
| Zugriffsbegrenzung | Dokumentgenaue ACLs, durchgesetzt auf der Retrieval-Ebene |
Praktische Checkliste vor dem RAG-Rollout
- Korpus klassifizieren: enthält er Personendaten oder besonders schützenswerte Daten?
- Jeden Subprozessor in der Pipeline kartieren — inklusive Embedding- und Reranking-APIs, die gern vergessen gehen.
- Prüfen, wo die Inferenz läuft und unter welcher Jurisdiktion der Betreiber inkorporiert ist.
- Mandantenspezifische Verschlüsselung verlangen und fragen, wer technisch entschlüsseln kann.
- Den Löschpfad vor dem Go-live Ende-zu-Ende testen.
Dieser Artikel ist allgemeine Information, keine Rechtsberatung.