Für ein FINMA-beaufsichtigtes Institut ist der Kauf einer RAG-Plattform kein Softwarekauf, sondern eine Auslagerung, die beurteilt, dokumentiert und überwacht werden muss. Die Aufsicht fragt nicht, ob die KI gut ist, sondern ob das Institut die Kontrolle behalten hat, weiss, wohin kundenidentifizierende Daten fliessen, und weiterarbeiten kann, wenn der Anbieter ausfällt.
Ist ein RAG-Einsatz «wesentlich»?
Die FINMA-Erwartungen an Auslagerungen stellen auf Wesentlichkeit ab: Eine Funktion ist wesentlich, wenn ihr Ausfall die Geschäftskontinuität, die Einhaltung regulatorischer Pflichten oder das Risikoprofil erheblich beeinträchtigen würde. Ein Pilot, in dem drei Analysten öffentliche Studien abfragen, ist kaum wesentlich. Eine Plattform, die Kundendossiers, Kreditakten oder Schadenfälle indexiert und in Beratungs- oder Underwriting-Prozesse eingebettet ist, ist es in der Regel — und gehört dann mit benanntem Verantwortlichen ins Auslagerungsinventar.
Zwei Eigenschaften treiben ein RAG-System schneller in die Wesentlichkeit, als man erwartet: Es bündelt kundenidentifizierende Daten aus vielen Silos in einem durchsuchbaren Index, und seine Ergebnisse fliessen in Entscheidungen ein. Beides erhöht die Folge eines Ausfalls.
Fünf Punkte, die zu dokumentieren sind
- Datenstandort je Komponente. Inferenz, Embeddings, Vektorspeicher, Dokumentenarchiv, Backups, Logs. Kein Satz über «die Cloud» — sechs Antworten mit Ländern und Betreibern.
- Die Unterauslagerungskette. Die Aufsicht interessiert, auf wen Ihr Anbieter angewiesen ist. In einem RAG-Stack sind das Modellanbieter, Embedding-Anbieter, allfällige Reranking- oder OCR-Dienste und der Infrastrukturbetreiber. Verlangen Sie Vorabinformation bei Änderungen der Kette.
- Bankkunden- und Berufsgeheimnis. Die Exposition nach Art. 47 BankG knüpft an kundenidentifizierende Daten (CID) an. Reisen Passagen aus Kundenakten im Prompt zu einer ausländischen Modell-API, ist das eine Offenlegung — unabhängig davon, wo das Archiv liegt. Eine Verschlüsselung, die der Betreiber nicht umgehen kann, verändert diese Beurteilung wesentlich.
- Prüf- und Einsichtsrechte. Institut, Revision und FINMA müssen den Dienst prüfen können. Vertraglich sichern — auch für wesentliche Unterauftragnehmer.
- Notfall und Exit. Was geschieht beim Ausfall des Anbieters: dokumentierte Wiederherstellungsziele, ein Datenexport in nutzbarem Format und ein Ausstiegsplan, der nicht vom Wohlwollen des Anbieters abhängt.
Warum der Schweizer Datenpfad alle fünf vereinfacht
Jeder der Punkte wird deutlich einfacher, wenn die gesamte Pipeline in einer Rechtsordnung bleibt. Es gibt keine Transferprüfung, kein CLOUD-Act-Kollisionsgutachten, keinen ausländischen Unterauftragnehmer, dem man Prüfrechte abringen muss, und die CID-Frage verengt sich auf eine vertragliche Gegenpartei nach Schweizer Recht. Das ist der praktische Grund, weshalb regulierte Schweizer Institute zu einer Swiss-RAG-Plattform tendieren, statt Schutzmassnahmen um einen US-Stack zu verhandeln — die Compliance-Arbeit wird kleiner, nicht nur das Risiko.
Kontrollen, die die Aufsicht funktionierend sehen will
| Erwartung | Was nachzuweisen ist |
|---|---|
| Daten in der Schweiz | Benannte Betreiber für Inferenz, Embeddings, Speicher und Backups; kein US-inkorporierter Dienst im Pfad |
| Vertraulichkeit der CID | Verschlüsselung pro Mandant vor der Speicherung; Betreiber kann nicht entschlüsseln |
| Need-to-know-Zugriff | Dokumentgenaue Zugriffskontrolle in der Retrieval-Schicht, nicht nur im Interface |
| Nachvollziehbarkeit | Query- und Audit-Log: wer hat wann was über welche Dokumente gefragt — exportierbar |
| Prüfbarkeit der Ergebnisse | Jede Antwort zitiert die verwendeten Passagen, damit ein Reviewer sie prüfen kann |
| Kontinuität und Exit | Wiederherstellungsziele, Exportformat, Löschbestätigung |
Wo das praktisch landet
SovraRAG ist genau gegen diese Liste gebaut: ausschliesslich Schweizer Datenpfad, operator-blinde Verschlüsselung pro Mandant, Zugriffskontrolle in der Retrieval-Schicht, vollständige Audit- und Query-Logs, zitierte Antworten und eine dedizierte Single-Tenant-Option für Institute, deren Aufsicht Infrastrukturtrennung verlangt. Branchendetails für Banking & Wealth und für Versicherer zeigen die typischen Arbeitsabläufe.
Dieser Artikel ist allgemeine Information zu aufsichtsrechtlichen Erwartungen, keine Rechts- oder Regulierungsberatung. Beurteilen Sie die Wesentlichkeit mit Ihrer eigenen Compliance-Funktion.